eUmzugCH, Zuzug, Wegzug, Umzug innerhalb der Gemeinde
Zuzug von Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürgern
Wer in der Gemeinde Wohnsitz nimmt, hat sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle oder mittels eUmzugCH anzumelden. Bei einer persönlichen Anmeldung am Schalter werden folgende Dokumente benötigt:
– Pass oder IDK zur Identifikation
– Versicherungsausweis AHV-IV
– Krankenkassenkarte KVG
– Familienausweis
– bei Wochenaufenthalt einen Heimatausweis
Wegzug von Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürgern
Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tag des Wegzugs bei der Einwohnerkontrolle oder mittels eUmzugCH abzumelden. Die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Umzug innerhalb der Gemeinde
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist die Adressänderung innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle oder mittels eUmzugCH unter Angabe der neuen Adresse, Umzugsdatum sowie Lage der Wohnung, mitzuteilen.
Zuzug von Ausländerinnen und Ausländern
Die Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern hat innerhalb von 14 Tagen bei der Fremdenkontrolle oder mittels eUmzugCH (vorerst nur für Personen mit Niederlassungsbewilligung C) zu erfolgen. Für die persönliche Anmeldung sind folgende Dokumente vorzulegen:
– gültiges Reisedokument (Reisepass oder Identitätskarte)
– Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden) mit Abmeldebestätigung der früheren Wohnsitzgemeinde
– Arbeitsvertrag
– Mietvertrag
– Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde
– Krankenversicherungsnachweis (Karte oder Police einer Schweizerischen Versicherungsgesellschaft)
Wegzug von Ausländerinnen und Ausländern
Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen. Mitzunehmen ist der Ausländerausweis. Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen.