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Gemeinde Oppligen - Betreuungsgutscheine

Betreuungsgutscheine

Wer bekommt einen Betreuungsgutschein?

Sie können Betreuungsgutscheine beantragen, wenn folgende Punkte kumulativ auf Sie zutreffen:

  • Ihr zivilrechtlicher Wohnsitz ist in Oppligen
  • Sie und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin sind erwerbstätig oder Sie absolvieren eine staatlich anerkannte Ausbildung, Sie sind beim RAV gemeldet oder haben eine soziale oder gesundheitliche Indikation
  • Ihr massgebendes Familieneinkommen ist tiefer als CHF 160‘000.00
  • Die gewünschte Kita / Tagesfamilienorganisation nimmt am Gutscheinsystem teil und hat Ihnen einen Betreuungsplatz zugesichert

Bei alleinerziehenden Eltern von Vorschulkindern muss das Beschäftigungspensum mindestens 20 %, bei Paaren 120 % betragen. Bei Eltern von Kindern ab Eintritt in den Kindergarten muss das Pensum bei 40 % resp. 140 % liegen.

Wichtiger Hinweis
Wählen Sie für das Gesuch unbedingt Ihre Wohngemeinde (Oppligen) aus. Auch wenn die Gemeinde Wichtrach die Administration für Oppligen übernimmt.

Womit können Sie rechnen?
Die Höhe des Gutscheines hängt vom Familieneinkommen, der Familiengrösse und dem Alter Ihres Kindes ab. Mithilfe der Web-Applikation kiBon kann der Anspruch auf einen Betreuungsgutschein geprüft und die Höhe des Gutscheins berechnet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Wichtrach.