Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Für Oppligen zuständig ist folgende KESB:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Süd
Tägermattstrasse 1
Postfach 1224
3110 Münsingen