Abfallreglement; Änderungen per 1. Oktober 2025 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums
Gemäss Art. 26 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Oppligen wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung Oppligen eingesehen, bezogen oder online unter www.oppligen.ch > Aktuelles > Öffentliche Auflage angeschaut werden.
Gemäss Art. 25 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Oppligen können 5 % der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das angepasste Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist.
Die Referendumsfrist läuft bis am 29. September 2025, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 25. Einreichungsstelle ist die Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 1, 3629 Oppligen.
Gemeinderatsbeschluss vom 1. Juli 2025
Publikation fakultatives Referendum vom 28. August 2025
Abfallreglement 2025; Auflageexemplar