Öffentliche Auflage Teilrevision (Aktualisierung) Ortsplanung Oppligen
Der Gemeinderat Oppligen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanung zur öffentlichen Auflage. Die Teilrevision beinhaltet die Umsetzung der neuen Begriffe und Messweisen im Bauwesen «BMBV» sowie die Festlegung der Gewässerräume mit der Ausnahmebewilligung von «Bewirtschaftungseinschränkungen für Randstreifen» nach Gewässerschutzverordnung (GSchV) Art. 41c, Abs. 4ff zur öffentlichen Auflage.