Hundetaxe 2025
Im August sind die Hundetaxen des Jahres 2025 zur Zahlung fällig. Taxpflichtig sind alle Hundehalter:innen, die am 1. August (Stichtag) in der Gemeinde Oppligen Wohnsitz haben und deren Hund am Stichtag sechs Monate oder älter ist.
Im August sind die Hundetaxen des Jahres 2025 zur Zahlung fällig. Taxpflichtig sind alle Hundehalter:innen, die am 1. August (Stichtag) in der Gemeinde Oppligen Wohnsitz haben und deren Hund am Stichtag sechs Monate oder älter ist.
Während den Schul-Sommerferien gelten wiederum besondere Öffnungszeiten.
Der Anrufbeantworter unter der Nummer 031 781 16 56 sowie der Posteingang der allgemeinen E-Mailadresse gemeinde@oppligen.ch werden regelmässig abgehört respektive gelesen. In Notfällen können Sie uns unter der Nummer 079 344 64 66 erreichen.
Am Freitag, 13. Juni 2025 führt die 2. Etappe der Tour de Suisse Frauen in der Gemeinde Oppligen vorbei.
Die Organisation freut sich, wenn die lokale Bevölkerung den Radsport vom Streckenrand aus erlebt. Etwa eine Stunde vor dem Rennen fährt zudem der FanConvoy mit ca. 15 Fahrzeugen, die praktische Give-Aways verteilen, der Strecke entlang.
Mi, 25. Juni 2025
Mo, 30. Juni 2025
Sa, 05. Juli 2025
Mi, 09. Juli 2025
Do, 10. Juli 2025
Do, 10. Juli 2025
Der Online-Schalter der Gemeinde Oppligen bietet Ihnen zahlreiche Dienstleistungen rund um die Uhr digital an.